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KALKULATIONSSCHEMA der ELC
Stand 1.1.2024

1. Honorar

1.1 Begriffsbestimmung

Honorar im Sinne des vorliegenden Schemas ist die Vergütung von Leistungen und Aufwendungen des Unternehmensberaters und der als Unternehmensberater qualifizierten Mitarbeiter sowie Konsulenten im Auftrag des Beratungsunternehmens.

Als Basishonorar je Personentag (auch Tagwerk genannt) gilt der für eine Beratung im Ausmaß von 8 aufeinanderfolgenden Stunden am Sitz des Unternehmensberaters angegebene Satz. Auftragsspezifisch kann auch der Stundensatz herangezogen werden.

Neben und Sonderkosten sind in diesem Basishonorar nicht enthalten; diese werden gesondert verrechnet.

1.2 Berechnung

Beim Honorar auf Basis des Zeitaufwandes wird berücksichtigt, ob die Leistungen im Büro des Unternehmensberaters, beim Auftraggeber oder an dritten Orten erbracht werden.

Honorare, die sich auf eindeutig quantifizierbare Aufgaben beziehen, werden in angemessene Relation zum Streitwert des Beratungsgegenstandes gesetzt (Wertanpassung).

Honorare können auch pauschaliert vereinbart werden. Der Unternehmensberater verpflichtet sich, keinerlei Provisionen oder andere Leistungen von Dritten entgegenzunehmen, die geeignet sind, seine Objektivität zu beeinflussen. Wird ein erteilter Auftrag widerrufen oder eingeschränkt, so finden die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag Anwendung.

1.3 Zuschläge

Bei Vorliegen folgender Umstände werden Zuschläge zum Honorar berechnet:

1.3.1. Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit

zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr 60%
zwischen 06.00 Uhr und 08.00 Uhr 30%
zwischen 18.00 Uhr und 22.00 Uhr 30%
an Sonn  und Feiertagen 60%

1.3.2. Leistungen außerhalb Österreichs

in europäischen Ländern 80%
außerhalb Europas 120%

1.3.3. Ausarbeitung von Analysen und Konzepten

50%

1.3.4. Ausarbeitung von Studien

60%

1.3.5 Forschungsaufträge

70%

1.3.6. Erstellung von Gutachten

inkl. Befundaufnahme zur Vorlage bei Behörden, Gerichten, Banken, Förderungsinstitutionen u.dgl.

100%

1.3.7. Forschungs- und Entwicklungsprogramme

in Zusammenarbeit mit Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Institutionen

100%

1.3.8. Beiziehung von Angehörigen anderer Kammern (Rechtsanwälte, Ärzte, Zivilingenieure etc.)

im Rahmen eines Beratungsauftrages für die Dauer der Beiziehung

100%

1.3.9. Wertanpassung

Beratung bei Investitionen (exkl. Immobilien) 3%
Personalbeschaffung 2 Monatsgehälter

1.4 Honorar nach Zeitaufwand

1.4.1. Basishonorar € 1846,--  / Personentag

Der daraus abgeleitete isolierte Stundensatz bezieht sich auf Leistungen in der sogenannten Normalarbeitszeit zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr und beträgt € 245,--/Stunde

Die Führung einer Zeitaufschreibung erfolgt durch den Unternehmensberater.

1.4.2. Das Mindesthonorar für eine Intervention außer Haus beträgt den doppelten, um allfällige Zuschläge aufgewerteten Stundensatz.

1.4.3. Bei Leistungen, die über volle Leistungsstunden hinausgehen, wird die jeweils begonnene Halbstunde in Anrechnung gebracht.

1.4.4. Der Stundensatz kommt für alle als Unternehmensberater qualifizierten Mitarbeiter sowie Konsulenten im Auftrag des Beratungsunternehmens zur Anrechnung; Schreibarbeiten und ähnliche Leistungen werden mit 50% des Normalstundensatzes berechnet.

1.4.5. Leistungen, die automationsunterstützt im Büro des Unternehmensberaters für den Auftraggeber erbracht werden, unterliegen einem Zuschlag zum Stundensatz von 25%; der dazugehörige Materialaufwand wird gesondert unter "Nebenkosten" in Rechnung gestellt.

1.4.6. Bei Reisen zur Erfüllung des Beratungsauftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Als Reisezeiten gelten auch Wartezeiten, soweit dadurch die Ausübung einer anderweitigen Tätigkeit be- oder verhindert wird und soweit sie nicht vom Unternehmensberater selbst zu vertreten sind. Reise und Wartezeiten werden nicht für die Zeit der Benützung eines Schlafwagens bzw. der Nächtigung auf Reisen in Ansatz gebracht. Reisen erfolgen mit Zustimmung des Auftraggebers; in dringenden Fällen kann die Zustimmung auch nachträglich eingeholt werden.

2. Nebenkosten

2.1 Begriffsbestimmung

Nebenkosten sind Aufwendungen, die dem Unternehmensberater bei der Durchführung des Auftrages entstehen und vom Auftraggeber neben dem Honorar zu tragen sind. Zu den Nebenkosten zählen insbesondere:

2.2 Reisekosten

im Rahmen der Abwicklung eines Beratungsauftrages inklusive km Gelder und Diäten. Es gelten die Fahrtkostenvergütungen für das für die Auftragserfüllung wirtschaftlichste und angemessenste Verkehrsmittel als vereinbart.

Prinzipiell wird in Anrechnung gebracht:

  • Bahnreisen erster Klasse bzw. Schlafwagen, Inlandsflüge in Economy Class, Business Class bei Auslandsflügen.
  • die Tag und Nächtigungsgelder der Gebührenstufe 5 der jeweils geltenden Fassung der "'Tabelle für Lohnsteuer" berechnet. Sollten diese Sätze nicht ausreichen, wird der tatsächliche Aufwand abgerechnet.
  • bei Tätigkeiten außerhalb des Beratungsbüros, jedoch im Ortsgebiet des Standortes, stehen dem Berater als Aufwandsentschädigung 50% des Taggeldes der Gebührenstufe 5 der "Tabelle für Lohnsteuer" zu.
  • zur Berechnung von km Geldern wird das jeweils gültige "km Geld bei Dienstreisen der Bundesbediensteten" bzw. die Sätze laut "Tabelle für Lohnsteuer" herangezogen.

2.3 Technik und Materialien

2.3.1. Kosten für Telefon und elektronische Post sowie Kopien, Drucksorten, und Aufwendungen für die Beschaffung von Unterlagen werden auf Grund der Aufschreibungen des Unternehmensberaters nachgewiesen und berechnet.

2.3.2. sind Nebenkosten mit einem Zeitaufwand verbunden, erfolgt die Abrechnung zusätzlich auch nach den jeweiligen Stundensätzen.

2.3.3. zu den Nebenkosten wird, sofern nicht Zeitaufwand in Ansatz gebracht wird, ein Aufschlag von 20% zur anteiligen Deckung der Bürokosten berechnet.

2.3.4. sind zur Erbringung einer Leistung besondere Geräte - deren ständige Haltung dem Berater nicht zugemutet werden können, nötig - sind diese vom Auftraggeber beizustellen; sind diese Geräte jedoch beim Unternehmensberater verfügbar, werden aliquote kalkulatorische Kosten zuzüglich eines Zuschlages von 20% in Rechnung gestellt.

2.3.5. Die Teilnahme an Videokonferenzen wird mit dem Zeitaufwand der Präsenz plus dem der jeweils erforderlichen Vorbereitung zu präsentierender Materialien verrechnet.

3. Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist im Honorar sowie in den Nebenkosten und in den Zuschlägen nicht enthalten. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird im gesetzlich vorgeschriebenen Ausmaß zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungslegung

erfolgt soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart entweder zu Beginn oder zur Mitte des Monats. Es werden die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist prompt und ohne jeden Abzug fällig.

4.2 Zahlungsverzug

bei verzögerter Zahlung werden bankübliche Zinsen verrechnet. Die Zinsenforderung setzt 10 Werktage nach Rechnungsversand ein. Als Mahnspesen gelten vereinbart: 1. Mahnung: 20%, 2. Mahnung: 30% und 3. Mahnung: 40% des Normalstundensatzes zuzüglich der Umsatzsteuer.

4.3 Verwertungseinrede

die Zahlung des Honorars ist fällig, unabhängig davon, ob die Leistung vom Auftraggeber separat abgenommen oder verwertet wird.

5. Sonderkosten

Leistungen, die über den üblichen Umfang der Unternehmensberatung hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies sind z.B.:

  • Vorarbeiten, die der Beschaffung von Unterlagen für die Erfüllung der Aufgabe dienen oder die Beschaffung solcher Leistungen von dritter Seite, soweit diese nicht vom Auftraggeber beigestellt werden.
  • Arbeiten in Sonderfachgebieten, Wahrnehmung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Dritten - z.B. bei Streitigkeiten oder die Beschaffung solcher Leistungen von dritter Seite.
  • Herstellung von Modellen, Durchführung von Modellversuchen sowie Laboruntersuchungen u.dgl.
  • Leistungen nach Erfüllung der Aufgabe, wie z.B. Erfolgskontrolle.
  • Kosten anderer zur Erfüllung des Auftrages notwendigerweise beizuziehender Fachleute, z.B. Berufe, die Vorbehaltsaufgaben erfüllen, sofern die Beauftragung nicht direkt durch den Auftraggeber erfolgt ist.

Erfolgt die Abrechnung der Sonderleistungen Dritter durch den Unternehmensberater, so wird lediglich der Satz für Büroaufwand den Sonderkosten zugeschlagen. Dem etwaigen Umsatz nach sind Sonderleistungen, sofern sie absehbar sind, bereits im Beratungsvertrag angeführt bzw. wird darauf hingewiesen.

6. À-conto-Zahlungen

30% der geschätzten Auftragssumme bei Auftragserteilung. Zwischenabrechnungen von erbrachten Leistungen werden ( vor allem bei hohen Nebenkosten)   sofern diese nicht direkt vom Auftraggeber abgegolten werden (z.B. Flugtickets u.dgl.)   gesondert vereinbart.

Wurde Pauschalhonorierung vereinbart, werden 50% des Pauschalbetrages zu Beginn und der Rest mit Abschluss des Beratungsauftrages in Rechnung gestellt.

7. Schiedsgericht

Allfällige nicht im Einvernehmen beilegbare Streitfragen werden gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung gelöst. Wird die Anrufung eines Schiedsgerichtes vereinbart, so ist dies im Beratungsvertrag anzuführen.

8. Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen, die inhaltlich über dieses Schema hinausgehen, werden dem Beratungsvertrag als ergänzender Bestandteil eingegliedert.

9. Information

Der Auftraggeber erhält vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Auftragsannahme dieses Schema vorgelegt und bestätigt ggf. durch Zeichnung über die Erteilung des Beratungsauftrages hinaus, nachweislich über die Inhalte informiert zu sein.

10. Urheberrecht

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Unternehmensberaters an den von diesem erstellten Werken. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung erfordert die schriftliche Genehmigung des Unternehmensberaters.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Landesgericht Leoben als vereinbart.

© 2022
ChemIT e.U.
DI Heinz A. Krebs